Energieeinsparverordnung EnEV
Sinn und Zweck
Die Energieeinsparverordnung ist seit 01. Februar 2002 in Kraft und soll den Primärenergiebedarf von Neubauten um etwa 30% gegenüber dem vorherigen Niveau senken. Sie löst damit die bisherige Wärmeschutzverordnung und die Heizungsanlagenverordnung ab und macht den Niedrigenergiehausstandard zur Pflicht.
Luftdichtheit
Die Anforderungen an die Luftdichtheit der Gebäudehülle wurden erhöht und werden eventuell mit Hilfe des „Blower- Door- Tests“ überprüft. Anschlüsse von Dachfenstern, die korrekte Verlegung der Dampfsperre im Dach und deren Anschluss an das Mauerwerk oder auch der Anschluss des Fensterrahmens zum Mauerwerk sind hier zum Beispiel kritische Punkte und erfordern daher fachkundige Ausführung.
Flexibilität der Einsparung
Alle Wärmeverluste durch konstruktiv nicht vermeidbare Wärmebrücken werden in der Wärmeschutzberechnung berücksichtigt und müssen gegebenenfalls durch größere Einsparungen an anderer Stelle ausgeglichen werden. Nicht einzelne Bauteile sondern die Gesamtheit der Gebäude wird betrachtet, einzubauende Anlagentechnik wird frühzeitig berücksichtigt. Dies ermöglicht Flexibilität und unterschiedliche Möglichkeiten zum Erreichen des Energiesparzieles und damit die jeweils bevorzugte oder kostengünstigste Variante. Dem Bauherrn wird übrigens freigestellt, mit welchen Maßnahmen er die geforderten Zielwerte erreicht.
Altbauten
Weiterhin schreibt die EnEV auch Voraussetzungen für neue Heizungsanlagen, Änderungen an bestehenden Heizungen und teilweise sogar deren Außerbetriebnahme vor (vor 01.10.1978 eingebaute Heizkessel müssen bis zum Jahr 2006 ausgetauscht werden). Dadurch soll auch der Energieverbrauch von Altbauten gesenkt werden.
Energiebedarfsausweis
Alle notwendigen Berechnungen werden in einem Energiebedarfsausweis zusammengestellt.
Mit der Energieeinsparverordnung werden somit schon in der Planungsphase genaue Angaben über die spätere Ausführung und deren sachkundige Überwachung am Bau gefordert.

