Leistungen und Aufgabenbereiche
• Bestandsaufnahme
• Vorentwurfsplanung
• Genehmigungs- u. Ausführungsplanung
• Bauleitung
• Neubauten
• Umbauten/Sanierungen
• Modernisierungen / Fassadengestaltung
• Baumanagement
• Schätzungen/ Expertisen
• Niedrigenergiehäuser
Honorarordnung der Architekten und Ingenieure - HOAI
Das Honorar eines Architekten ist in einer Verordnung geregelt, der "Honorarordnung für Architekten und Ingenieure" (aktuelle Fassung vom 01. Januar 1996). Hier werden die Honorare für typische Architektenleistungen, Tragwerksplanung und weitere Ingenieurleistungen festgelegt. Der Architekt ist zu ihrer Einhaltung verpflichtet. Der Wettbewerb untereinander soll dadurch auf Qualitäts- und nicht auf Preisniveau stattfinden.
Leitungen werden in verschiedene Leistungsphasen eingeteilt und hier nochmals zwischen Grundleistungen und Besonderen Leistungen unterschieden.
Unter Grundleistungen fallen all die Leistungen, die allgemein zur ordnungsgemäßen Erfüllung eines Auftrages erforderlich sind. Besondere Leistungen können zusätzlich zu den Grundleistungen erbracht werden oder diese ersetzen, wenn besondere Anforderungen, die über die allgemeinen Anforderungen hinausgehen, dies nötig machen. Sie sind den Leistungsphasen zugeordnet oder können unabhängig von ihnen vereinbart werden.


Leistungsphasen